Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Sigmaringen
Hohenzollernstr. 6
72488 Sigmaringen
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07.12.2009
24 Stunden - 365 Tage - im Notfall sind wir für Sie da
Aufgaben des Rettungsdienstes
Die Aufgaben des Rettungsdienstes sind im Rettungsdienstgesetz geregelt. Der Gestaltung des Rettungsdienstgesetztes liegt bei den Bundesländern. Laut Gesetz werden Rettungsdienstbereiche geschaffen, innerhalb dieser Bereiche regelt ein Bereichausschuss , welcher aus Kostenträgern (z.B. Krankenkassen) und Leistungserbringern (z.B. Deutsches Rotes Kreuz) besteht die bedarfsgerechte Versorgung im ganzen Landkreis mit den Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung, Krankentransport).
Der Rettungsdienst hat die Aufgabe, bei Notfallpatienten Maßnahmen zur
Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden
einzuleiten, sie transportfähig zu machen unter fachgerechter Betreuung
in eine für die Versorgung geeignete nächst erreichbare Einrichtung zu
befördern.
Daneben hat der Rettungsdienst bei Krankentransporten die Aufgabe anderen Kranken, Verletzten oder Hilfsbedürftigen nötigenfalls Erste Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern.
Daneben hat der Rettungsdienst bei Krankentransporten die Aufgabe anderen Kranken, Verletzten oder Hilfsbedürftigen nötigenfalls Erste Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern.
Notfallrettung:
Bei Notfallpatienten am Notfallort soll der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen einleiten, den Patientenzustand stabilisieren und zügig in ein geeignetes Krankenhaus transportieren. Während des Transportes sind die Vitalparameter des Patienten zu überwachen und weitere Gefahren der Gesundheit des Patienten sind abzuwenden.

